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  Usenext / Aviteo und ein Löschbegehren
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    BeitragVerfasst: 28.03.2009 12:47 
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vier jahre nach eröffnung dieses beitrages und der ersten juristischen aufforderung, diesen thread zu entfernen, durfte ich heute morgen ein zweites mal eben dieses begehren in meinem briefkasten finden. ganz ohne (externen) anwalt und auch nicht in form einer kostenpflichtigen abmahnung. nur ein brief von aviteo samt der kopie eine einstweilige verfügung, die sie gegen einen anderen seitenbetreiber erwirkt haben. hier scheint es aber nur darum gegangen zu sein, daß der seitenbetreiber die vermutung aufgestellt hat, aviteo würde abmahnkanzleien mit den daten der usenext-kunden zuarbeiten.

schade, daß ich keinen scanner habe, somit müsst ihr bis montag warten, bis ich das hübsche schreiben einscannen und hier veröffentlichen kann.

was ich nun tue, weiß ich allerdings noch nicht. aviteo verlangt die komplette löschung des beitrages, was ich natürlich keineswegs machen möchte.

aviteo reitet noch immer darauf herum, daß der "ehrenwerte" herr syndikus niemals im zusammenhang mit usenext stand. dabei habe ich selber bei denic gesehen, daß bernhard syndikus admin-c von der usenext.de domain war. ganz am anfang zumindest. natürlich hab ich keinen beweis, wie auch? soll ich von allem, was ich sehe, screenshots machen? die auch kein rechtlich gesicherter beweis sind, weil bildbearbeitung sehr einfach ist?

was tun?! dieser beitrag ist mehr als 250.000 mal angeklickt worden. was wohl deutlich beweist, daß er für viele von interesse ist! ... wobei die allermeisten keine verschwörungstheorien gegen aviteo hegen, sondern schlicht und ergreifend verträge abgeschlossen haben oder abgeschlossen haben sollen, von denen sie nicht gewusst haben oder die sie nach eigenen angaben längst gekündigt hatten.

konkret geht es um diese beiden diskussionen:

http://www.hoc-board.de/phpBB2/viewtopic.php?t=19825
http://www.hoc-board.de/phpBB2/viewtopic.php?t=14979

:häh:


Zuletzt geändert von Nike am 28.03.2009 13:23, insgesamt 1-mal geändert.

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    BeitragVerfasst: 28.03.2009 13:02 
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chip hat einen dem unseren thread sehr ähnlichen gelöscht, siehe google-cache: http://209.85.129.132/search?q=cache:EF ... clnk&gl=de

gulli hat ihn weiter online: (dabei verdiente dieser zumindest früher mal als "usenextpartner" beim vermitteln an usenext): http://board.gulli.com/thread/694842-us ... verarsche/

die einstweilige verfügung, die mir in kopie zugegangen ist, ist in den spanndendsten stellen leider geschwärzt. also ich weiß nicht, gegen wen sie ergangen ist. wenn ich aber nach dem text suche, der hier ausschlaggebend war, finde ich ihn immerhin noch einmal im netz. genauer gesagt hier (der letzte absatz): http://www.main-rhein.de/index.php?opti ... 7&Itemid=2


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    BeitragVerfasst: 29.03.2009 12:40 
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ich hab ne nacht drüber geschlafen und die beiden strittigen threads vorerst aus der öffentlichkeit entfernt. ich werde kontakt mit aviteo aufnehmen und sie auffordern mir detailiert zu sagen, welche beiträge ihrer meinung nach nicht rechtsmässig sind. sofern sich deren meinung zum geltenden recht auf meinungsfreiheit mit dem meinen deckt, werde ich die entsprechenden beiträge mit passendem hinweis editieren.


Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. 4. 2000 - 1 BvR 589/ 95:

Zitat:
7 a) Unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen - insoweit entgegen der Auffassung des Landgerichts in dem angegriffenen Urteil - nicht nur Werturteile, sondern auch Tatsachenbehauptungen, wenn sie meinungsbezogen sind . Außerhalb des Schutzbereichs von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG liegen nur bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht. Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 99, 185 [197]).

8 Die Meinungsfreiheit ist aber nicht vorbehaltlos gewährleistet. Gemäß Art. 5 Abs. 2 GG findet sie ihre Schranken unter anderem in den allgemeinen Gesetzen und dem Recht der persönlichen Ehre . Dazu gehören auch die Vorschriften der §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB und § 186 StGB, auf die die Gerichte ihre Urteile gestützt haben. Diese Bestimmungen müssen jedoch ihrerseits im Lichte des eingeschränkten Grundrechts ausgelegt und angewandt werden, damit der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts auch auf der Rechtsanwendungsebene Rechnung getragen wird. Dies erfordert eine Abwägung zwischen der in dem Verbot liegenden Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit auf der einen und der Gefährdung des von § 823 Abs. 2 BGB und § 186 StGB geschützten Rechtsguts durch die Äußerung auf der anderen Seite (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]). Geht es um Tatsachenbehauptungen, kommt bei der Abwägung dem Wahrheitsgehalt entscheidende Bedeutung zu. Grundsätzlich tritt die Meinungsfreiheit bei unwahren Tatsachenbehauptungen zurück, da unrichtige Informationen nichts zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen können. Allerdings kann auch eine unwahre Tatsachenbehauptung als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig angesehen werden, insbesondere wenn jemand eine herabsetzende Behauptung über Dritte aufstellt, die nicht seinem eigenen Erfahrungsbereich entstammt (vgl. BVerfGE 85, 1 [22]) und er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat. In diesem Fall kommen weder Bestrafung noch Widerruf oder Schadensersatz in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 1 [22]; 99, 185 [198]), da ansonsten der öffentliche Kommunikationsprozess zu sehr eingeschränkt würde. Es gibt aber kein durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gerechtfertigtes Interesse, nach Feststellung der Unwahrheit an der Behauptung festzuhalten. Besteht die Gefahr, dass die Äußerung dessen ungeachtet aufrechterhalten wird, kann der sich Äußernde zur Unterlassung verurteilt werden (vgl. BVerfGE 99, 185 [198])."

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    BeitragVerfasst: 29.03.2009 16:20 
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Nochmal mit verweis auf das Urteil vom OLG Hamburg, müsste nicht jeder User seine Beiträge selbst löschen? Du bist für den Inhalt nicht verantwortlich.


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    BeitragVerfasst: 29.03.2009 16:28 
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nene, wenn mir eine rechtsverletzung mitgeteilt wird, muss ich die schon entfernen. ich kann für diese nur nicht von vornherein haftbar gemacht werden. erst wenn ich sie nach aufforderung nicht entferne. dann wird die rechtsverletzung quasi so gestellt, als hätte ich sie begangen.

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    BeitragVerfasst: 29.03.2009 17:01 
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Finde das ne gute Lösung, die du da gefunden hast. Wäre zwar schade, wenn diese langen, interessanten Threads gelöscht werden müssten, aber deine Sicherheit geht da vor :)

Bin dann ja mal auf die Reaktion von Aviteo gespannt.

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  re: Usenext / Aviteo und ein Löschbegehren
    BeitragVerfasst: 29.03.2009 20:00 
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Bin ebenfalls auf die Reaktion von Aviteo gespannt, aber man muss ihnen schon lassen, dass sie im Gegensatz zu anderen nicht gleich nen Anwalt eingeschaltet haben, der nun mächtig abkassiert, erlebt man leider zu selten im Netz...

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    BeitragVerfasst: 30.03.2009 21:46 
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Wenn die Threads offline sind, bis sie sich bei Nike melden... Da haben sie ja erreicht was sie wollten.

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    BeitragVerfasst: 30.03.2009 22:06 
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ich hab ihnen natürlich eine frist gesetzt. und natürlich gefällt mir das so auch nicht! aber die frist in in dem brief war reizende 4 tage - da war nich mehr viel spielraum. angeblich haben sie mir anfang des monats schon eine mail geschickt, aber die wird dann wohl mein spamfilter auf dem gewissen haben...

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    BeitragVerfasst: 11.04.2009 22:13 
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wie ihr sicher gemerkt hab, hab ich das eingangs erwähnte schreiben von aviteo bislang nicht öffentlich gemacht. grund ist meine rechtsunsicherheit:

Zitat:
"Die Veröffentlichung von Briefen oder Emails, die lediglich an einen Adressaten oder einen
begrenzten Adressatenkreis gerichtet waren, verstößt grundsätzlich gegen das Allgemeine
Persönlichkeitsrecht (in der Ausprägung als Recht am geschriebenen Wort) des Verfassers, soweit
dieser nicht seine Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt hat. Zudem können Schriftsätze, Briefe
und Mails auch unter das Urheberrecht fallen, wenn sie eine gewisse „Werkhöhe“ erreichen"


gut, letzteres besteht hier wohl nicht wirklich, aber ich möchte mich nicht auch noch hiermit aufs glatteis bewegen.

inzwischen ist die zweite post von dem "legal assistant" von aviteo gekommen (früher hiessen die rechtsanwaltsgehilfen, oder? ;) ). sie bestehen auf der löschung des threads, schreiben seitenweise, wie legal ihr angebot ist und wie toll der service und wie sicher die anmeldung etc.

sie schreiben davon, daß unser beitrag einen "tiefen eingriff in ihr unternehmenspersönlichkeitsrecht" haben würde. und widersprechen der meinungsfreiheit mit hinweis auf falsche tatsachenbehauptungen ( BGHZ 132 ).

dem könnte ich gerne mit dem urteil des bundesverfassungsgerichtes entgegnen:

Zitat:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. 4. 2000 - 1 BvR 589/ 95:

Zitat:
7 a) Unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen - insoweit entgegen der Auffassung des Landgerichts in dem angegriffenen Urteil - nicht nur Werturteile, sondern auch Tatsachenbehauptungen, wenn sie meinungsbezogen sind . Außerhalb des Schutzbereichs von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG liegen nur bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht. Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 99, 185 [197]).

8 Die Meinungsfreiheit ist aber nicht vorbehaltlos gewährleistet. Gemäß Art. 5 Abs. 2 GG findet sie ihre Schranken unter anderem in den allgemeinen Gesetzen und dem Recht der persönlichen Ehre . Dazu gehören auch die Vorschriften der §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB und § 186 StGB, auf die die Gerichte ihre Urteile gestützt haben. Diese Bestimmungen müssen jedoch ihrerseits im Lichte des eingeschränkten Grundrechts ausgelegt und angewandt werden, damit der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts auch auf der Rechtsanwendungsebene Rechnung getragen wird. Dies erfordert eine Abwägung zwischen der in dem Verbot liegenden Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit auf der einen und der Gefährdung des von § 823 Abs. 2 BGB und § 186 StGB geschützten Rechtsguts durch die Äußerung auf der anderen Seite (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]). Geht es um Tatsachenbehauptungen, kommt bei der Abwägung dem Wahrheitsgehalt entscheidende Bedeutung zu. Grundsätzlich tritt die Meinungsfreiheit bei unwahren Tatsachenbehauptungen zurück, da unrichtige Informationen nichts zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen können. Allerdings kann auch eine unwahre Tatsachenbehauptung als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig angesehen werden, insbesondere wenn jemand eine herabsetzende Behauptung über Dritte aufstellt, die nicht seinem eigenen Erfahrungsbereich entstammt (vgl. BVerfGE 85, 1 [22]) und er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat. In diesem Fall kommen weder Bestrafung noch Widerruf oder Schadensersatz in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 1 [22]; 99, 185 [198]), da ansonsten der öffentliche Kommunikationsprozess zu sehr eingeschränkt würde. Es gibt aber kein durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gerechtfertigtes Interesse, nach Feststellung der Unwahrheit an der Behauptung festzuhalten. Besteht die Gefahr, dass die Äußerung dessen ungeachtet aufrechterhalten wird, kann der sich Äußernde zur Unterlassung verurteilt werden (vgl. BVerfGE 99, 185 [198])."


am ende des zweiten aviteo schreibens drohen sie damit, klage gegen mich einzureichen, sollte ich ihrem löschbegehren nicht nachkommen.

und da steh ich nun... mit einem gefühl im bauch, das hier die meinungsfreiheit zugunsten des gewinninteresses einer firma mit füssen getreten wird. und aviteo nicht möchte, daß die ganzen negativen erfahrungen ihrer ex-kunden (teilweise wider willen) öffentlich bleiben. und das bei einer firma, die zwar legal ist (nach geltendem recht), letztendlich aber doch ihr geld damit verdient, quasi schutzgeld für den gefahrlosen download von "schwarzkopien" zu nehmen. und das mit einer aggressivität bewirbt, die ihnen sogar per einsweiliger verfügung verboten worden ist, so zu werben (klick ).

wenn ich mich durchs web klicke, finde ich eine menge grosser threads ähnlich unserem, die offensichtlich schon gelöscht worden sind. die säuberungskampagne scheint gut zu funktionieren. die meisten löschen. so auch chip, computerbetrug.de und powerforen.

übgrig bleiben bei der suche nach infos über usenext im internet vor allem die vielen "partner", die geld damit vedienen, für usenext zu werben. und der google-cache. bislang zumindest...

:häh:


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    BeitragVerfasst: 12.04.2009 02:05 
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Bei so was wünscht man sich doch den Jauch an Board :-) Stern TV oder ähnliches. Aber da würde vermutlich halb Deutschlands nicht verstehen worum es in den Beitrag geht.

Ok von Chip hätte ich keinen Rückzug erwartet, die haben doch sicherlich Erfahrung und das nötige Geld für eventuelle Gerichtsverhandlungen.


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  re: Usenext / Aviteo und ein Löschbegehren
    BeitragVerfasst: 12.04.2009 03:35 
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hi nike,

ich habe den mir zweiseitigen thread mal durchgelesen und sehe dort nur meinungen.
aviteo macht nur ordentlich druck um die leute einzuschüchtern.
ich selbst würde nicht klein beigeben (das lässt sich als nicht beteiligter natürlich leicht sagen).
vlt solltest du dich mal in einen rechtsforum zu diesem thema auslassen.
z.b. hier findest du eine gute möglichkeit:
www.wer-weiss-was.de


ps: ich hab gerade gesehen, dass du den großen usenext thread verschoben hast. glaubst du das man dir damit was anhängen kann?

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Warum man sich hätte überlegen sollen, wen man gewählt hat
Deutscher Rock, zur Verfügung gestellt von der Piratenpartei
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    BeitragVerfasst: 14.04.2009 13:43 
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Die "Dunkle Vergangenheit" lässt sich nicht einfach so beweisen, die die Firma reinzuwaschen versucht. Der Anmeldeprozess ist wohl wirklich durchsichtiger als er mal war, aber nun soll verboten werden, über die Vergangenheit zu reden... oder nein, das Gerede war ja ebenfalls in der Vergangenheit, das wäre eher der Versuch, Geschichtsbücher verbrennen zu lassen.

Das Problem ist aus meiner Sicht folgendes:

Ein Privatmensch mit "Internethobby" hat meistens noch ein reales Leben mit Job, Familie und anderen Problemen. Natürlich kann man sich informieren, Rechtsauslegungen und Urteile studieren, etc. aber letztlich muß man einen Haufen Zeit (oder Geld) investieren.

Die Gegenseite ist ein Unternehmen, das mit genau diesen Streitigkeiten sein Geld verdient. Der Mitarbeiter wird sowieso für irgendwelche Anwaltsschreiben bezahlt, der Einsatz ist hier also sehr gering. Da kann man prima hoch setzen und Druck machen.

Moral oder Recht zählen nicht viel, das Problem ist, daß man sein Recht auch durchsetzen und bekommen muß. Ein riskantes Spiel mit sehr hohem Einsatz...

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Das Unsympathische an den Computern ist, daß sie nur ja oder nein sagen können, aber nicht vielleicht.
Brigitte Bardot


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    BeitragVerfasst: 14.04.2009 18:39 
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Ich frage mich hinter dem ganzen Begehren, warum sie da wohl so hinterher sind.
Könnte da am Ende vielleicht sogar etwas gerechtfertigtes in dem Thread stehen?
Könnte dort eine Firma um ihren guten Ruf(ließ: Neue Kunden) fürchten, den sie scheinbar bei einigen Leuten schon verloren hat.
Könnte der Sinn sein, durch die Verdrängung schlechter Presse den Bedarf an guten Meldungen zu mindern?

Soviele Fragen, sowenig Zeit. Ich kenne da einen Hütchenspieler in der Fußgägnerzone, der ist total ausgerastet, als man sagte, er solle die Becher mal oben anfassen, damit die Kugel nicht immer in seinem Ärmel verschwindet...

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    BeitragVerfasst: 15.04.2009 14:01 
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Snukey hat geschrieben:
Soviele Fragen, sowenig Zeit. Ich kenne da einen Hütchenspieler in der Fußgägnerzone, der ist total ausgerastet, als man sagte, er solle die Becher mal oben anfassen, damit die Kugel nicht immer in seinem Ärmel verschwindet...


:supi:

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