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Duck Dich, Downloader - oder besser noch: Lass es sein. So könnte
man das Fazit zusammenfassen, das die Stiftung Warentest nun in ihrer
Zeitschrift "test" zog: Die Wahrscheinlichkeit, beim illegalen Download von
Musik erwischt zu werden, sei enorm gestiegen.
Beim illegalen Herunterladen von Musik, Filmen oder Software wächst offenbar
das Risko, erwischt zu werden. Wie die Stiftung Warentest am Donnerstag in
Berlin mitteilte, hagelt es neuerdings zigtausende Anzeigen von der
Industrie. Nutzer können nicht mehr darauf hoffen, in Tauschbörsen anonym zu
bleiben, schreibt die Stiftung in der jüngsten Ausgabe ihrer Zeitschrift
"Test".
DPA
Sachlich falsch, sagt Stiftung Warentest: Wer zum privaten Gebrauch
raubkopiert, begeht ein Vergehen, kein Verbrechen
Dem Bericht zufolge können Downloader über die IP-Adresse ihres Rechners
zurückverfolgt werden. Die Adressen würden von den Providern meist drei
Monate lang gespeichert. Die Musikindustrie kann demnach Schadensersatz
fordern, etwa in Höhe der CD-Preise. Dabei könnten je nach Größe der
Musiksammlung schnell Tausende Euro zusammenkommen. Noch häufiger seien
Abmahnungen, bei denen eine Unterlassungserklärung inklusive Anwaltsrechnung
über einige hundert Euro zugestellt werde.
Die Verbraucherschützer kritisierten, dass die Industrie auch mit überzogen
Mitteln kämpfe. So sei der Kino-Werbespot "Raubkopierer sind Verbrecher"
juristisch falsch. Im strafrechtlichen Sinn handele es sich nicht um ein
Verbrechen, sondern um ein Vergehen.
Die angekündigten fünf Jahre Haftstrafe drohten nur, wenn jemand gewerblich
mit illegalen Kopien handele. In der Praxis müssten Raubkopierer vor allem
mit Geldstrafen rechnen.
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