Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
  Druckansicht

  P2P: Staatsanwälte drücken ein Auge zu
Autor Nachricht
    BeitragVerfasst: 05.01.2006 20:19 
Moderator
Moderator
Benutzeravatar
Offline

Beiträge: 2391
Registriert: 10.08.2004 10:54
Die Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft empfiehlt ihren Kollegen, Strafverfahren gegen Gelegenheitsnutzer von Tauschbörsen einzustellen. Zur Hausdurchsuchung soll es erst ab 500 zum Tausch angebotenen Dateien kommen. Teure zivile Verfahren haben die erwischten Tauschbörsennutzer trotzdem zu fürchten.

Nach Informationen des Onlinedienstes heise.de hat die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel den badischen Staatsanwaltschaften kürzlich einen Empfehlungsbrief zugeschickt, der eine stufenweise Dekriminalisierung von Tauschbörsennutzern empfiehlt. Demnach sollen Verfahren, bei denen es um weniger als 100 zum Tausch angebotene Dateien geht, eingestellt werden.

Wer zwischen 100 und 500 Dateien zum Tausch freigegeben hat, soll von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung eingeladen werden. Erst ab 501 Dateien erscheine eine Durchsuchung verhältnismäßig. Heise.de berichtete, dass derartige Empfehlungen oft auch von Staatsanwaltschaften außerhalb des Geltungsgebiets der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft umgesetzt werden.

Grund für die Empfehlung sind offenbar massenhafte Strafanzeigen gegen P2P-Nutzer, die mit dem Computerspiel "Earth 2160" in ihren Shared Folders erwischt worden waren. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft beschäftigte Presseberichten zufolge zwischenzeitlich acht Mitarbeiter allein mit dem Bearbeiten dieser Anzeigen.

P2P als geduldeter Volkssport?

Kleine Fische laufen lassen - diesen Grundsatz will auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Urheberrecht verankert wissen. Heftigen Protest gegen eine solche Bagatellklausel und die aktuelle Empfehlung der Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft gibt es von der Musikindustrie. IFPI-Sprecher Hartmut Spiesecke erklärte dazu am Mittwoch: "Wir halten es für bedenklich, dass eine Staatsanwaltschaft nicht einmal mehrere hundert Rechtsverstöße für ausreichend hält, um eine Strafverfolgung einzuleiten."

Auf die Klagen der Plattenfirmen gegen P2P-Nutzer haben derartige Streitpunkte dagegen kaum Einfluss. Die Identität des Beschuldigten wird in jedem Fall ermittelt. Selbst wenn das Verfahren dann eingestellt wird, kann die IFPI damit zivilrechtliche Ansprüche gelten machen und die betroffenen Nutzer damit zu teuren Schadensersatzzahlungen zwingen.

http://www.netzwelt.de/news/73339-p2p-s ... -auge.html


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 

Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


  Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
RSS-Feed
Impressum und Kontakt
Style created by phpBB3 styles , ziola alveo akuna
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Optimized by SEO phpBB
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de