hmmm... gibts da nicht seit neuestem eine begrenzung der abmahngebühren im nicht geschäftlichen verkehr? ich glaub auf 100 euro. ist das eine private webseite?
ansonsten ist das vergehen als solches ja eher unstrittig. die gebühren solcher abmahnungen (grad bei denen, die das quasi als teilgeschäft durchführen) lassen sich aber oft runterhandeln. aber ob man das als privatmensch hinbekommt oder doch besser einen anwalt nimmt, kann ich jetzt nicht beurteilen.
ich würde rat in einem der foren suchen, die sich hauptsächlich mit abmahnfragen befassen. da findet man sicher mehr leute mit mehr erfahrung. ggf. auch mit dem abmahnenden. zumindest solltest du nach den urteilen googlen, die sich wohl mit der begrenzung der gebühren befassen.
was ich immer wieder lese ist, daß man nich den fehler machen soll, die unterlassungserklärung einfach so zu unterschreiben und zurückzuschicken. aber in den details hänge ich da jetzt auch nicht, um irgendwie auskunft geben zu können, was richtig und was wegzustreichen wäre.
leitfaden für abgemahnte:
http://www.internetrecht-rostock.de/abm ... kliste.htm
der klassiker zum internetrecht:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoe ... er2008.pdf