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  Ebay Rücknahme von Negativer Bewertung?
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    BeitragVerfasst: 28.07.2007 01:53 
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Ist es möglich eine völlig zu unrecht ausgegebene Bewertung von Ebay zurücknehmen zu lassen?
Beispiel:
Nutzer A Verkauft was. Nutzer B ist mit der Ware nicht zufrieden und gibt entsprechend eine Negative Bewertung ab.
Nutzer A wiederum knallt auch eine Negative Bewertung rein nur weil er unzufrieden mit der Bewertung ist. Überweisung etc aber Reibungslos geklappt hat.

Wenn ich mir die Ebay „Hilfe“ so ansehe scheint es so als habe ebay keinerlei Lust sich darum zu kümmern und schreitet nur ein wenn sich beide Nutzer einigen, was aber in meinem Falle eher aussichtslos scheint.
Ideen - Ratschläge – Hilfe?
Danke!

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    BeitragVerfasst: 28.07.2007 03:54 
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vlt findste ja hier was:
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll ... rid=hapila
greets

edit
oder hier:
Code:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl?op=show&topicID=1207&context=forum

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Warum man sich hätte überlegen sollen, wen man gewählt hat
Deutscher Rock, zur Verfügung gestellt von der Piratenpartei
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  re: Ebay Rücknahme von Negativer Bewertung?
    BeitragVerfasst: 28.07.2007 11:35 
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Verweis Nr 1 ist die Normale Ebay Hilfe.
Verweis Nr 2 ist ein Verweis der zur Ebay Hilfeseite Verweist.
Ich Zitiere aber gerne noch einmal aus meinem ersten langen Beitrag falls es untergegangen ist.

Zitat:
Wenn ich mir die Ebay „Hilfe“ so ansehe scheint es so als habe ebay keinerlei Lust sich darum zu kümmern und schreitet nur ein wenn sich beide Nutzer einigen...


Da mit wollte ich zum Ausdruck bringen das ich mich mit den Ebay Hilfen durchaus beschäftigt habe, aber keine Lösung für meinen Spezifischen Fall sehe.
War vielleicht meinerseits zu umständlich formuliert.

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    BeitragVerfasst: 28.07.2007 13:34 
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Ist schon länger her, daß ich was zu dem Thema gelesen hab, aber ich vermute, daß man Bewertungen nicht wieder los wird. In einem Fall mag das ungerecht sein, aber von ebay-seite kann man das nicht unbedingt überprüfen wer nun im Recht ist.

Aber irgendwie kann man doch Bewertungen auch kommentieren. Hab ich keinen Plan von aber zur Not halt so.

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Das Unsympathische an den Computern ist, daß sie nur ja oder nein sagen können, aber nicht vielleicht.
Brigitte Bardot


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    BeitragVerfasst: 28.07.2007 14:13 
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Mag zwar sicherlich richtig sein das es für Ebay schwierig ist.
Wenn es aber Nachweisbar ist sollte Ebay auch dementsprechend handeln.
Es ist ein großes unternehmen mit enormen Gewinnen und vielen Mitarbeitern.
Die Ergänzung der Bewertung ist sicher eine Möglichkeit aber ich möchte keine Negative Bewertung wenn ich Fehlerfrei gehandelt habe nur weil ein Idiot der einen Fehler gemacht hat trotzig ist.

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    BeitragVerfasst: 28.07.2007 16:04 
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das ist das problem beim ebay- bewertungssystem, viele negative sind reine rachebewertungen... und ich fürchte, ebay selbst wird wenig hilfreich sein, zumindest wenn man dem glauben schenken kann, was man so hört. die reagieren ja nicht mal in wichtigen fällen (account wird missbraucht o.äh.). und offiziell behauptet ebay immer, sie würden keine bewertungen wieder rausnehmen, was allerdings auch gelogen ist, weil sie es hin und wieder doch tun. wobei ich fürchte, du als kleiner ebay-kunde wirst maximal ne formmail bekommen, wenn du dich diesbezüglich an ebay wendest... :roll:

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Meine Brut sucht ständig neue Zöglinge! ;)


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    BeitragVerfasst: 28.07.2007 19:23 
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Auch nur nen Treffer in einem Forum, aber vielleicht hilft dir das lesen hier weiter: http://answercenter.ebay.de/forum.jspa?forumID=8008

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Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!


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  re: Ebay Rücknahme von Negativer Bewertung?
    BeitragVerfasst: 29.07.2007 12:35 
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Danke euch.
Habe gestern Abend ebay angeschrieben.
Nachfolgend mein, und der Text von Ebay.
Resultat, die Bewertung bleibt drinne, ich kann sie ja „Kommentieren“.
Gut, denke das war es dann mit Ebay.

Zitat:
Mitgliedsname: xxxxxxx
Artikelnummer: xxxxxxxxxx
Question Text
Hiermit möchte ich mich über die Negative Bewertung vom Nutzer "Rudokus"
beschweren und bitte um eine sofortige Rücknahme durch Ebay.
Die Bewertung basiert auf keinerlei Grundlagen und ist eine reine
Trotzreaktion auf meine Negative Bewertung.
Wie sie sehen können habe ich ein Produkt ersteigert welches als
Gebraucht aber nicht Defekt deklariert war. Der Nutzer war uneinsichtig
und so musste ich als aufrichtiger und ehrlicher Ebayer meine Pflicht
tun und ihn leider eine Negative Bewertung geben mit der jetzt
eingetretenen Gefahr ebenso schlecht bewertet zu werden, obwohl von
meinerseits Reibungslos dafür gesorgt wurde das der Nutzer Daten und
Geld schnell erhält. Was auch für sie nachprüfbar ist, durch die Zeiten
und Intervalle des Ablaufes u.a. einsehbar die Privaten Nachrichten über
das Ebaystem.
Schon an der Bewertung sehen sie das es sich einzig und alleine um eine
Trotzreaktion handelt.
Mfg: ......


(man möge die Rechtschreib- und Grammatik Fehler bitte überlesen, war sehr im Stress)


Zitat:
Hallo Herr XXX,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail zu Ihrer erhaltenen Bewertung von
"rudokus". Sie haben uns geschrieben, weil Sie mit dieser Bewertung
nicht einverstanden sind.

Ich kann aufgrund Ihrer Schilderung sehr gut verstehen, dass diese
negative Bewertung fuer Sie sehr aergerlich ist und moechte Ihnen daher
gern weiterhelfen.

Nach Ueberpruefung des Handelspartners und seiner abgegebenen Bewertung
muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir eine Entfernung dieser
Bewertung nicht vornehmen koennen.

Sie haben aber die Moeglichkeit, einen Kommentar zu dieser Bewertung zu
hinterlassen. Dadurch koennen andere Ihre Sichtweise des Geschehens
nachlesen und nachvollziehen, warum es zu dieser Bewertung gekommen ist.

Bitte bedenken Sie, dass die meisten Mitglieder auf den Gesamteindruck
eines Bewertungsprofils achten. Wenige negative Bewertungen fallen also
in einem ueberwiegend positiven Bewertungsprofil nicht ins Gewicht.

Nachfolgend moechte ich Ihnen erklaeren, warum wir hier nicht eingreifen
koennen.

Die Beweggruende, welche das Mitglied "rudokus" zu dieser Bewertung
gefuehrt haben, sind fuer uns nicht ersichtlich. So beruhen diese
oftmals auf allein dem Handelspartner zugaenglichen Informationen ueber
den Verlauf der Transaktion. Daher ist es uns nicht moeglich, den
Sachverhalt objektiv zu beurteilen.

Gemaess unserer Allgemeinen Geschaeftsbedingungen ist eine
Bewertungsentfernung durch eBay nur in streng festgelegten
Ausnahmefaellen moeglich.

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