Ich bin grad etwas irritiert darüber wie alt die Postings hier schon sind aber der Fall Heise vs. Musikindustrie ist tatsächlich noch immer aktuell. Im März d.J. hat das Bundesverfassungsgericht die von Heise eingelegte Beschwerde aus
formellen Gründen abgewiesen, weil der eröffnete Rechtsweg bisher nicht erschöpft war (es noch die Möglichkeit gab, vor anderen Gerichten in dieser Sache entscheiden zu lassen).
Am 14. November 2007 hat das Landgericht München (Az. 21 O 6742/07) eine im Eilverfahren ergangene Entscheidung gegen den Heise Zeitschriften Verlag
bestätigt, wonach heise online im Rahmen der Berichterstattung keinen Link zur Homepage des Unternehmens Slysoft setzen darf. Heise wird nun Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen.
Das gesamte Verfahren
Und auch Jahre nach dem Verfahrensbeginn verstehe ich noch immer nicht, warum kein Link auf etwas gesetzt werden darf, was jeder mündige Internetbenutzer mit einer einzigen, simplen Suchanfrage doch sowieso finden würde...