Wie es zu erwarten war, hat der Deutsche Bundestag am 9. November die Vorratsdatenspeicherung mit den Stimmen der CDU und der
SPD beschlossen. Die
Abstimmlistelässt sich online einsehen, fünf Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion sowie sieben der SPD haben gegen den Entwurf gestimmt. Am Tag danach haben einige SPD Politiker eine Rechtfertigung veröffentlicht. Sie hätten nur "Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" vor allem gegen die abgesegnete Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten dem Entwurf zugestimmt. Sie haben aber auch deshalb zugestimmt, weil das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Teile des Gesetzes wieder kassieren werde. Eine für mich befremdliche Art über dieses Land zu regieren: erstmal abnicken, sich dem Koalitionszwang beugen und auf die Gesetzgebung hoffen, die das Ganze dann wieder richten soll...
Und wer bis jetzt wirklich noch geglaubt hat, hier ginge es nur um die - wenn auch erweiterte - Umsetzung einer EU-Richtline, sei spätestens von dem Rechtsausschuss des Bundesrates eines besseren belehrt. Die EU forderte die Vorratsdatenspeicherung ausschließlich für schwere Straftaten, die Bundesländer wünschen aber grade mal zwei Wochen nach dem Bundestagsbeschluß einen
erweiterten Zugriff auf die Daten , wonach auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung beispielsweise von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu gewähren ist.
Als besonderen Hohn empfinde ich diese Aussage:
Zitat:
Zur Begründung führt der Rechtsausschuss unter anderem an, dass die Rechteinhaber andernfalls bei der Recherche nach den hinter IP-Adressen stehenden Namen und Bestandsdaten "weiterhin gezwungen wären, stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten". Dieses Vorgehen würden die Vertreter von Urheberrechten nicht wünschen, da es "eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern in unnötiger Weise kriminalisiert und die Staatsanwaltschaften enorm belastet".
Bei der Gelegenheit sei erneut auf die
Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung hingewiesen, die auch von dem Verfassungsrichter Helmut Wolf für
"sehr aussichtsreich" gehalten wird.