Der Punkt hatte mich auch verwirrt.
Irgendwo las ich nen Kommentar, daß er als Privatmensch in dieser Situation das Produkt im Detail kennen müsse... weiß nicht mehr genau... aber das kann's nach meinem Rechtsverständnis ja auch nicht sein. Wenn dem Händler nix angelastet werden kann, dann sollen die die Klage gleich mal an den Produzenten weiterreichen!
A propos Rechtsverständnis... dem Kläger würd ich gern mal mit nem Nagel einen Smiley auf die Festplatte kratzen. Er sieht irgendetwas mysteriöses mit Trojaner auf seinem Bildschirm und geht gleich auf ein backup zurück, ohne seine Arbeit vorher abzuspeichern? Gut, selbst wenn er unvermeidbar Datenverlust hatte... wie zum Geier kommt man auf die Idee, von jemandem nen Haufen Geld einzuklagen, der ein alltägliches Standardprodukt nur weiterverkauft??? Mir fällt da nur ne Bezeichnung ein, die ich hier nicht schreibe, nicht daß Nike noch zensieren muß

Ah, noch was:
Ich darf doch von meiner eigenen original-CD eine Kopie machen, richtig? Ich darf auch meine CD weiterverkaufen, richtig? Dann darf ich doch sicher auch die original plus eine rootkit-freie CD verkaufen, oder? Sozusagen eine Sicherheitskopie, die nicht vor Verlust der Musik schützt, sondern die den Rechner schützt.