Kläger war der Heise-Verlag, der Beklagte offenbar ein im Internet überaus berüchtigter Anwalt, der sich so gern mit seinem Adelstitel anreden lässt.
Zitat:
Dieser hatte einem Teilnehmer an den Foren von heise online, der in vier Jahren über 11 000 Beiträge geschrieben hatte, aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen und ständigen Provokationen dauerhaft die weitere Teilnahme an den Foren untersagt.
Trotz dieses Verbots meldete sich der Nutzer zum Teil unter Angabe falscher Personendaten mehrfach erneut an, woraufhin der Verlag Klage erhob.
http://www.heise.de/ct/07/05/046/