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  Urteil: Bei Internet-Anschlüssen gilt die Halter-Haftung
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    BeitragVerfasst: 07.01.2010 17:52 
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Zitat:
Haftbar für Rechtsbrüche im Internet ist letztlich der Halter des Internet-Anschlusses, urteilte das Oberlandgericht Köln. Ein Urteil, das im Trend liegt - offene W-Lans sind eine Gefahr für ihre Betreiber. In diesem Fall aber geht es um mehr: Der Halter hat grundsätzlich eine Art Aufsichtspflicht.

Ganzer Artikel: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,670667,00.html

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