Im April 2006 begann in Berlin ein Pilotprojekt, mit dem die Verkehrsbetriebe auf drei U-Bahn-Linien testen wollten, inwieweit sie mit 24-Stunden-Videoüberwachung die Kriminalität senken können.
Nun konnte die Bürgerrechtsgruppe Humanistische Union die Offenlegung des
Berichts (PDF-Dokument)erzwingen, den die BVG bisher verweigert hatte. Danach führte die Videoüberwachung und -aufzeichnung auf den drei U-Bahn-Linien nicht zu einer sinkenden Kriminalitätsrate, sondern im Gegenteil sogar zu einem leichten Anstieg.
Zu insgesamt mehreren tausend Straftaten sei nur in 78 Fällen Bildmaterial vorhanden. Und nur bei einem Drittel dieser Aufzeichnungen reiche die Qualität, um Verdächtige zu identifizieren. Vor allem bezüglich der Verhinderung von Schmierereien konnten die Kameras offenbar nicht zu einer höheren Aufklärungsquote beitragen: Hier ist in dem Bericht davon die Rede, dass unter anderem deshalb keine verwertbaren Aufnahmen vorlagen, weil die Übeltäter die Geräte in ihre Aktivitäten "einplanten".