Die Richter des Landgericht Hamburg wiesen kürzlich eine Klage der Sony BMG Music GmbH gegen eine angebliche Nutzerin einer Filesharing-Software ab (Urteil vom 14. März 2008, Az.: 308 O 76/07). Die bei Gericht vorgelegten Computer-Drucke sind laut Gericht kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen. "Auch der als Zeuge benannte Leiter der des Ermittlungsdienstes habe lediglich die Ergebnisse auf Plausibilität überprüft, sei jedoch bei den eigentlichen Nachforschungen nicht anwesend gewesen und habe auch die Musikdateien nicht angehört."
Die proMedia GmbH sucht im Auftrag mehrere Plattenfirmen nach Titeln von diesen, die in Tauschbörsen angeboten werden. Von diesen Anbietern werden die IP-Adressen gespeichert, anschließend ein Strafverfahren eingeleitet um so an den Namen und die Anschrift des Inhabers der IP-Adresse zu kommen und ihm eine teure Abmahnung zustellen zu können.
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