Zitat:
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... das Verbot zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen (§ 95a UrhG) abzuschaffen.
Begründung
Im Jahr 2003 wurde die Erweiterung des Urheberrechtsgesetz beschlossen, die die Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen zum Schutz eines Werkes verbietet. Diese Kopierschutzmaßnahmen wurden damals von der Urheberrechtsindustrie - speziell von der Musikindustrie - als Weg zur Bekämpfung der Verbreitung unerlaubter Kopien angesehen. Diese Ansicht hat sich in den letzten Jahren geändert, speziell sind seit April diesen Jahres die überwiegende Anzahl der kommerziellen Musikstücke auch ohne Kopierschutz käuflich zu erwerben. Es hatte sich gezeigt, dass der Kopierschutz die illegale Verbreiung nicht effektiv einschränken konnte. Es steht zu vermuten, dass auch im Bereich von Filmen und Büchern diese Erkenntnis greift und zunehmend kopierschutzfreie Medien angeboten werden.
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