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  Nutzung eines offenen WLan lt. Amtsgericht eine Straftat
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    BeitragVerfasst: 16.05.2008 11:24 
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Entgegen bisheriger Rechtsprechung stellt nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Wuppertal die Nutzung eines offenen WLAN-Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06).

Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat


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