Mitten im ja seit Monaten feststehenden Termin der US-Wahlen samt weltweitem medialen Taumel ist beinahe klammheimlich das neue BKA-Gesetz auf den Weg gebracht worden. Mittwoch soll es vom Bundesrat, danach vom Bundestag abgesegnet werden. Faszienierenderweise finde ich nur auf einem kleinen Teil meiner täglichen Nachrichtenseiten überhaupt einen Hinweis hierauf. Wenigstens in der Tageschau gestern wurde, sogar noch vor dem Busunglück in Hannover, darüber berichtet.
Die Bedenken des Verfassungsgerichtes über eine
Verfassungsmässigkeitvon Online-Durchsuchungen im Allgemeinen hält unsere Koalition nun für ausgeräumt: "Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen Anforderungen erhöht", erläuterte Wolfgang Bosbach, Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag. Ausserdem hat die SPD durchgesetzt, daß die Onlinedurchsuchung zunächst bis 2020 befristet werden soll. Entschuldigung, 12 Jahre? Glaubt wirklich irgendjemand ernsthaft, daß so ein Gesetz nach 12 Jahren nocheinmal überdacht und dann zurückgezogen wird? Weiterhin soll die Onlinedurchsuchung mithilfe einer Eilbefugnis sogar ohne richterliche Genehmigung durchgeführt werden können. Das erscheint nicht nur mir etwas seltsam, ist die technische Umsetzung einer heimlichen Online-Durchsuchung doch nichts, was man "mal eben" einschaltet, sondern etwas, was einen grösseren, technischen Vorlauf benötigt.
Neben der Onlinedurchsuchung enthält die Novelle des BKA-Gesetzes auch Kompetenzen zur bundesweiten Rasterfahndung, zur "vorsorglichen" Telekomunikationsüberwachung und zum Lausch- und Spähangriff mit Minikamaeras und Mikrofonen.