eye! da wollt ich noch nen richtigen beitrag draus machen
und das auskunftsrecht ist grundsätzlich der völlig falsche weg (zivilpersonen können auskunft von zivilpersonen verlangen - und das in einem rechtsstaat wie dem unseren??? ) und ist ausserdem noch so schwammig formuliert, daß niemand weiß, wer genau betroffen ist. der "gewerbliche ausmaß", nach dem ein urheberrechtsinhaber hier von den providern die daten zur ip anfordern kann, ist nach herrn krings von der CDU schon jemand, der ein ganzes album online verfügbar macht. (ja ne, iss klar, das ist ja auch von unglaublichem wert!!!

). allerdings ist ein richtervorbehalt vor der auskunft nötig (wodurch die musikindustrie natürlich heult), wenn jetzt allerdings tausende von richtervorbehalten angefordert werden, werden die vielleicht auch nur durchgewunken. und die anforderung der daten einer ip kosten den anfordernden geld. ich glaub etwa 200 euro (?).
vorteilhaft ist allerdings, daß mit dem neuen gesetz abmahnungen auf 100 euro begrenzt sind - das wars mit den unrealistischen beträgen, mit denen bislang versucht wurde, ordentlich kasse zu machen.