Zitat:
Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten
In einem jetzt veröffentlichten Urteil mit Breitenwirkung vom 27. März hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden. Mit den Netzkennungen sahen die Richter "es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich", Internetznutzer zu identifizieren. Das Amtsgericht stellte sich auch gegen die Ansicht von Betreibern und manchen Datenschützern, dass Sicherheitsgründe eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer – wenn auch nur für kurze Zeit – rechtfertigten.
Quelle und mehr:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96781
Dieses Urteil ist m.E. ein überaus zweischneidiges Schwert. Einerseits bin ich vollkommen für jede Form von Datenschutz und gegen jede Weiternutzung irgendgearteter Daten zu anderen Zwecken.
Aaaber... Jeder Webserver speichert standardmäßig die IP-Adressen derer, die ihn benutzen. Das lässt sich natürlich ausschalten, macht aber im Fehlerfalle bzw. im Falle eines Missbrauchs/Hacken etc. durchaus viel Sinn!
Foren und Gästebücher sind darauf angewiesen, dass sie IPs sperren können. Schon allein gegen die massenhaft auftretenden Spamattacken von irgendwelchen Bots irgendwo auf der Welt. Ich hab mir das Treiben hier wie auch in meinem Blog ne ganze Weile intensiver angeschaut, das Identifizieren wiederkehrender Spammer ist über IP-Adressen ebenso möglich wie sinnvoll.
Natürlich steht der Datenschutz aber über dem Spamschutz, soweit klar. Aber darf ich mich und meine Dienste nicht mehr wirksam schützen, indem ich Angriffe von bestimmten gleichen IPs nicht mehr bemerken kann, weil ich die IPs gar nicht erst speichern darf?
Warum reicht es nicht zu verbieten, daß ich diese IPs irgendwie nutze bzw. verarbeite ausser zum Zwecke der Wartung und Aufrechterhaltung des Dienstes) bzw. weitergebe?
Und: wie genau sieht das dann mit der Vorratsdatenspeicherung aus? Wenn IP-Adressen nicht gespeichert werden dürfen (ausser zu Abrechnungszwecken, was eigentlich ja schon lange Stand der Gesetzgebung ist), warum darf soetwas wie eine 6-Monatige Speicherung von IP und Benutzer dann bundesweit eingeführt werden? Und wenn die IP-Speicherung niemalsnich im Netz erlaubt ist, weil sie personenbezogen ist: warum dürfen dann genau diese IP-Adressen genutzt werden, um Leute anzuklagen, die über irgendwelche Dienste irgendwelche angeblich nicht lizenzierte Dinge gesaugt haben???
Nicht zu vergessen bleibt auch der Abmahnwahnsinn: bekommt nun jeder Benutzer einer Standard-Foren- oder Gästebuchsoftware ne Pro-Forma-Abmahnung? Die speichern nämlich i.d.R. alle erstmal die IP mit...