Die verschiedenen Meinungen prallen aufeinander:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84813
Zitat:
Als Dienstherr der Polizei forderte Bundesinnenminister Schäuble die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Untersuchung. Die Gewerkschaft der Polizei verlangte, mit der neuen gesetzlichen Regelung auch die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter möchte von der Politik, dass schnell gehandelt werde, damit es keinen Freifahrtschein für Kriminelle auf unabsehbar lange Zeit gebe. Hingegen wurde das Urteil durch den Bundesdatenschützer Peter Schaar, von der FDP, den Grünen und der Linksfraktion begrüßt. Die Bürgerrechtlerin Twister (Bettina Winsemann), die gegen einen entsprechenden Beschluss zur Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde einlegen will, sieht angesichts der geplanten Gesetzesänderungen keinen Grund zum Jubeln.
"Die herkömmlichen Ermittlungsmethoden, wie zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, müssen auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein", erklärte Gewerkschaftsvorsitzender Konrad Freiberg.
Woher nehmen sich diese Menschen eigentlich die Frechheit, eine vom Nutzer geheimgehaltene Online-Durchsuchung des PCs und damit der persönlichen Dokumente, Mails, Internetseiten, Fotos, Videos etc. mit einer Hausdurchsuchung gleichzusetzen, aber die Fakten zur Hausdurchsuchung (im Beisein des Bewohners, im Beisein einer weiteren, unabhängigen Person) einfach wegzulassen? FÜR WIE BLÖD HALTEN DIE UNS?
