SoulPain hat geschrieben:
Versus hat geschrieben:
Die Käufer also die die Ware ersteigert haben, gegen die wird auch ermittelt? Ist ja Plötzsinn, also muss ich jetzt auch mitn Brief rechnen, wenn ich en neues Handy z.b. ersteigere was unter Ladenpreis ist?
Leider ja. ein rechtsgeschäft mit gestohlener ware ist ungültig, die ware ist dem eigentümer auszuhändigen. heisst im klartext: niemanden interessierts wieviel du ausgegeben hast, du bekommst keine entschädigung. dumm gelaufen, da man bei ebay nun den endkäufer kennt.
der angearschte ist, wie bei ebay und in deutschland meisstens, der käufer
Ich dachte nur Anfangs, diejenigen die die Ware gekauft haben, bekommen auch ein Verfahren an den Hals, weil ja in dem Text so ungefähr drinstand, das es offensichtlich wäre, das es sich um gestohlene Ware handelt wenn eine teure Ware mit 1€ Startgebot beginnt. Aber da muss ich der Ebaysprecherin rechtgeben, Viele Auktionen beginnen ja mit 1€ und da ist ja kaum ersichtbar ob es sich um gestohlene Ware handelt, der interessanteste Teil ist ja eh erst 5 Sekunden vor Auktionsende.