Zitat:
Googles Bildersuche rechtlich zulässig
Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Erfurt vom 15. März 2007 stellt die Nutzung fremder Werke im Rahmen der Google-Bildersuche keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar (Az. 3 O 1108/05). Die Klägerin des Verfahrens ist bildende Künstlerin und betreibt eine Website, auf der sie ihre Bilder ausstellt. Dort befand sich auf jeder Seite ein Hinweis auf ihr Copyright. Befehle in der robot.txt-Datei, die die Indexierung von Webseiten in Suchmaschinen verhindern können, waren nicht aktiviert.
Quelle und mehr:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87267