the_cruel hat geschrieben:
Auch wer keinen Fernseher besitzt, könnte künftig verpflichtet werden, GEZ-Gebühren zu zahlen. So sieht es ein Entwurf vor, den die Ministerpräsidenten der Länder derzeit prüfen. Zudem müsste, wer von den Gebühren befreit werden will, künftig eidesstattlich erklären, keinen Fernseher zu haben.
Was ist denn das für ein schlecht recherchierter Artikel? Schon seit dem 1.1.2007 sind internetfähige Geräte GEZ-pflichtig sind (bislang in Höhe der Radiogebühr), weil sie im Grunde in der Lage sind, "Rundfunkempfänger" zu sein. Nun mag es ja bedingt möglich sein, bestimmte Radiosender übers Internet (oder ein Radiotaugliches Handy) zu empfangen, und ebenso - teilweise wenigstens und dank der Proteste der privaten Fernseh- und Internetanbieter nur sehr kurfristig - öffentlich-rechltiche Nachrichten und Filmmaterial im Internet abzurufen. Aber ob man dies auch wünscht und tut, steht natürlich ebenso in den Sternen, wie bei der Frage, ob ein defektes TV-Gerät auf dem Dachboden ein empfangsbereites Rundfunkgerät ist.
Da im Zeitalter der Informationsverteilung im Internet offensichtlich zuviele Menschen dem GEZ-Märchen von Hausdurchsuchungen und GEZ-Spähwagen nicht mehr aufgesessen sind und die Anzahl der GEZ-Verweigerer (die hoffentlich auch zum großen Teil Radio- und TV-Verweigerer sind!) immer mehr zunimmt, musste man das grossflächige Wegbrechen der Einnahmen irgendwie verhindern. Und da war es nur logisch, das Gerät, dem sich viele statt des Fernsehens zuwenden, also den PC, das Internet, GEZ-pflichtig machen. Erstmal nur in Höhe der Radiogebühr, Salamitaktik eben. Dies bescherte den Öffentlich-Rechtlichen auch noch ein wenig Zeit, um etwas mehr Inhalt für die Gebührenzahler ins Netz zu stellen. Nun ist die Schonfrist um, im Juni 2010 soll die volle Gebührenpflicht für internetfähige PCs (Handys, Smartphones etc.) beschlossen werden, die allerdings frühestens 2013 in Kraft treten würde. Was letzen Endes weitestgehend auf die zweite Option, eine Haushaltsabgabe, hinauslaufen wird; so viele religiöse Technikverweigerer wird es in Deutschland dann ja wohl doch nicht geben. Im Gegensatz zu den TV-Verweigerern, von denen ich selbst einige kenne. Das hat aber weniger etwas mit Religion zu tun, sondern mehr damit, daß das TV-Programm in vieler Hinsicht einfach unerträglich geworden ist und sehr viele ihre Tage sowie Nächte einfach anders verbringen, als sich mit schlechtem Fernsehen und Werbung dauerberieseln zu lassen.
Die "Haushaltsabgabe" statt einer Geräteabgabe wäre, meines Erachtens auch die gerechtere Methode (bezogen auf die Masse derer, die gerechter behandelt werden - und ja, da gibt es einige, prozentual sehr wenige, für die eine solche Abgabe ungerechter wäre). Wobei die Gebühren pro Haushalt logisch betrachtet sinken müssten, wenn zukünftig jeder bezahlen muss. Weiterhin würde die GEZ-Behörde, zumindest der Bereich der teilselbstständigen GEZ-Schnüffler, nicht mehr benötigt. Und wenn dann noch das TV- und Radio-Programm zusammengestrichen wird auf den ursprünglichen Zweck, nämlich die Grundversorgung des Bürgers mit unabhängigen (!) Informationen (!!!) (Nachrichten, Nachrichtenmagazine, Sendeformate im Stile von 3Sat, Arte, Phönix etc.) und nicht der Grundversorgung des Bürgers mit "Unterhaltungsprogrammen" wie Wetten-dass, dem Musikantenstadl, Marienhof und Bundesligaübertragungen, dann wäre ich beinahe zufrieden!
Sollte allerdings die Geräteabgabe behalten und auf Internetfähige Geräet ausgeweitetet werden, hoffe ich doch sehr, daß der feuchte Traum der Medienpolitiker ein Traum bleiben wird:
Martin Stadelmaier, Koordinator der Medienpolitik der Länder im Online-Magazin Carta hat geschrieben:
Die Beweislast soll zudem umgekehrt werden: Zukünftig soll der Gebührenpflichtige nachweisen müssen, dass er keines der Geräte besitzt – nicht mehr die GEZ.
Soso... Etwas beweisen, was man nicht hat, ist logisch betrachtet unmöglich. Oder muss zukünftig auch jeder Kirchensteuer bezahlen, bis auf die, die nachweisen können, daß es Gott NICHT gibt?
Möglicherweise ist hier aber nur eine eidesstattliche Erklärung gemeint. Oder doch eine Erklärung der Nichtexistenz, nach der ich danach einen GEZ-Schnüffler in meine Wohnung zwecks Überprüfung der Tatsachen lassen muss? Ich gehe doch mal davon aus, daß der Straftatsbestand der Falschabgabe einer Eidesstattlichen Erklärung ein wenig schwerer wiegt, als der Verdacht der Begehung einer Ordnungswidrigkeit (einen Rundfunkempfänger nicht anzumelden ist nämlich exakt dies: eine Ordnungwidrigkeit. So wie Falschparken). Also das Nichtanmelden eines Rundfunkempfängers momentan. Scheint ein kluger Schachzug zu sein, die Beweislastumkehr. Ich hoffe doch sehr, daß unsere Grundgesetzhüter hier einen deutlichen Riegel vorschieben - so dies denn beschlossen werden wird.
Quellen:
http://carta.info/19672/internet-gez-ge ... renmodell/http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 78872.htmlP.S.: ich bin
für öffentlich-rechtliche Sendeanstalten. Sofern sie die Grundversorgung darstellen. Für den Rest haben wir heutzutage die privaten Sender. Die allerdings nicht frei berichten können, weil sie mindestens von ihren Werbekunden abhängig sind. Die öffentlich-rechtlichen sollten dies sein. Auch frei von politischem Druck. Somit darf so etwas wie die Absetzung des Nikolaus Brenda vor wenigen Tagen auf Druck von Hessens Ministerpräsident Roland Koch einfach nicht möglich sein. Die Gremien rund um die informelle Grundversorgung des Bürges müssen unpolitisch werden. Und der ganze Apperat auch nicht von ehemaligen Politikern und ähnlichem besetzt werden, wie es momentan der Fall ist.
Eine Welt, in der frei verfügbare Medien (Radio, TV, Internet) ausschließlich am Gewinnstreben interessiert sind, stelle ich mir eher gruselig und unausstehlich vor.