Zitat:
Bei der Videoüberwachung öffentlicher Räume müssen private Bereiche ausgeblendet werden, wenn die Kamera etwa über die Fenster einer Wohnung schwenkt. Dafür haben die entsprechenden Kamerahersteller Softwarelösungen entwickelt, die die Kamera beim Schwenk ausschalten oder bestimmte Bildbereiche automatisch schwärzen. Diese Technik ist nach einer Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichtes aber nicht ausreichend, weil es bei computergesteuerten Geräten "immer Manipulationsmöglichkeiten" gäbe. Aus diesem Grunde ordnete das Gericht an, dass die Hamburger Innenbehörde...
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hört sich doch gut an! oder?