Das Landgericht Darmstadt hat die Gebrüder Schmidtlein zu einer Strafe von 24.000 Euro verurteilt. Das Unternehmen habe trotz einer vorherigen Unterlassungsklage ein Gewinnspiel unzulässig mit kostenpflichtigen Seiten verknüpft. Die Gebrüder Schmidtlein sind im Internet ziemlich bekannt (oder besser berüchtigt), da sie zahlreiche Internetseiten (z.b. ungemein viele *-heute.com Seiten) mit vermeintlich kostenlosen Angeboten besitzen, hinter denen sie aber immer versuchen, kostenpflichtige Jahresabonnements zu verkaufen.
Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die Einspruchsfrist laufe noch (Az. 12 O 532/06).
Quelle und mehr:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/90126