Wer sich beim Filesharing erwischen lässt, muss mit deftigen Strafen rechnen. Aber wie sieht es aus, wenn Fremde den Internetzugang für ihr illegales Treiben kapern? Der
Bundesgerichtshof hat jetzt ein wegweisendes Urteil gefällt.
Nutzer müssen ihr WLAN sichern, aber den Schutz nicht ständig auf den neuesten Stand bringen, so der BGH.Privatpersonen müssen ihren WLAN-Anschluss ausreichend sichern, andernfalls drohen ihnen Abmahnungen, wenn ein Dritter den drahtlosen Internetzugang zum Filesharing nutzt. Schadenersatz müssen ahnungslose Anschlussbesitzer aber nicht leisten. Der wird nur bei vorsätzlicher Beihilfe zum illegalen Herunterladen von Inhalten fällig, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). (Az.: I ZR 121/08)
Der Anschluss müsse durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort vor unbefugten Zugriffen gesichert werden, heißt es im Urteil. Ansonsten drohe dem WLAN-Betreiber bei illegaler Nutzung durch Dritte wie etwa dem Herunterladen von Musik Abmahnkosten von 100 Euro. Die Richter gaben damit zum Teil einer Musikfirma recht, die sich gegen den unbefugten Download eines ihrer Titel gewehrt hatte.
Begrenzte VerantwortungDas Gericht schützt aber auch Privatleute vor zu hohen Anforderungen an die Sicherheit ihrer WLAN-Anschlüsse. Die Nutzer müssten zwar dafür sorgen, dass der Router bei der Installation die marktüblichen Sicherungen aufweise, heißt es. Es könne Privatpersonen jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit dauernd auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und dafür entsprechend viel Geld auszugeben.
Im konkreten Fall hatte eine Firma herausgefunden, dass über den WLAN-Anschluss des später beklagten Privatmannes der Titel "Sommer unseres Lebens" illegal heruntergeladen worden war. Der Mann befand sich zur Zeit des unberechtigten Zugriffs jedoch nachweislich im Urlaub. Die Firma verklagte ihn dennoch auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten mit dem Argument, er hätte seinen Router besser schützen müssen.
Quelle:
n-tv.deSomit ist den Multiabmahnverklagekonzernen immerhin ein finanzieller Riegel vorgeschoben worden.