So entschied das Landgericht München zugunsten der Firma Oracle, die ihrem Kunden den Weiterverkauf der Lizenz für Software-Downloads verbieten wollte und dies nun auch geschafft hat.
Quelle und mehr:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87179
Sollte dieses Urteil bestand behalten und auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden, bedeutet das für mich als Kunden, daß ich definitiv niemals mehr Geld für Software ausgebe, wenn ich im Gegenzug keine CD oder einen anderen Datenträger erhalte. Weiterspinnen könnte man diesen Gedanken jetzt im Hinblick auf Musik-Dateien der offiziellen Downloadangebote von iTunes oder musicload bzw. den Video on Demand Angeboten.
Ich kaufe es, zahle keineswegs weniger als im Laden, der Verkäufer spart sich die Herstellung, Verpackung, Lagerfläche etc. und ich als Kunde habe hinterher weniger Rechte? *pfff* Ich bin doch nicht blöd!
