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  Ausgedruckte IP-Adresse reicht nicht
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    BeitragVerfasst: 13.11.2009 17:40 
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Ein für mich nachvollziehbarer Ansatz:

Zitat:
Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Zitat:


Quelle und mehr: http://www.golem.de/0911/71193.html

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  Re: Ausgedruckte IP-Adresse reicht nicht
    BeitragVerfasst: 15.11.2009 22:36 
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Naja, sie Sache mit der IP ist schon relativ. Generell sollte der Provider schon feststellen können, ob die IP rechtmässig oder eben nicht genutzt wurde. Im DSL-Bereich wohl über das Login und die MAC und im Cable-Bereich erkennt bereits das CMTS ob die IP korrekt genutzt wird. Selbst dann gibt es noch Möglichkeiten, WLAN, Powerline und auch Backdoors.


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  Re: Ausgedruckte IP-Adresse reicht nicht
    BeitragVerfasst: 16.11.2009 14:22 
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naja, aber die frage, ob die strittige ip vom inhaber korrekt genutzt wurde ist ja nur eine von vielen, die sich hier stellt.

allein die vorgehensweise, daß sich da jemand mit einer zahl hinstellt und behauptet, der inhaber der zahl habe ein vergehen begangen. punkt. und der inhaber der zahl kann eigentlich nur mit den schultern zucken, weil beweisen dass er es nicht getan hat, ist nahezu nicht möglich. zumal die finanziellen mittel, die man aufbringen muss um überhaupt dagegen anzugehen, horrend sein können. somit ist die unschuldsvermutung, grundlage unseres rechtssytemes, schon dahin.

weiterhin ist es z.b. schon mehrfach zu zahlendrehern o.äh. gekommen, bei dem ein nachweislich völlig unschuldiger belangt werden sollte. der gegenbeweis, "ich war das nicht", ist - wie geschrieben - quasi unmöglich zu erbringen - wenn man nicht grade nachweislich auf einer mehrmonatigen safari fern aller internetzugänge war.

viren und backdoors, ungesicherte oder gehackte wlans, sippenhaftung innerhalb der familie, wobei der anschlussinhaber für die vergehen der anderen nutzer - und seien dies nur besucher - haftet, wären weitere, keineswegs ungewöhnliche szenarien, bei denen es wenigstens moralisch fragwürdig ist, ob die interessen der musik- oder filmindustrie, bei denen es zu einer schädigung in der grössenordnung weniger euros gekommen ist (die keineswegs entgangener umsatz sein muss), wirklich so gross und so wichtig sind.

und ja ich weiß, daß ich realtiv subjektiv denke.

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