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  [Recht] erste Foren-Abmahnungen trotz Unkenntnis
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    BeitragVerfasst: 02.03.2006 13:38 
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Bis Dezember 2005 war die Rechtslage - zumindest schon einige Jahre lang - für Forenbetreiber, Gästebuchinhaber etc. relativ einfach: schreibt Jemand etwas in dem Forum/Gästebuch o.äh., was nicht der Wahrheit entspricht, jemand anderen verletzt, verleumdet etc., muss der Besitzer des Forums/Gästebuches sobald er von diesem Beitrag erfährt, diesen entfernen.

Das bedeutete in der Praxis: kein Admin muss ständig und in Echtzeit bzw. schon vor der Veröffentlichung eines Beitrages diesen rechtlich bewerten und ggf. sperren. Es bedarf erst einer Aufforderung der Person bzw. des Unternehmens, das meint, Schaden durch diesen Beitrag zu nehmen.

Dann kam Mario Dolzer. Mario Dolzer hat im Internet eine gewisse berühmte Berüchtigkeit erlangt, hat er doch z.B. versucht, mit Hilfe der noch berüchtigtereren Anwaltskanzlei Gravenreuth und Syndikus (heute nur noch Gravenreuth ohne Syndikus) Foren im grossen Stil aufzukaufen ( auch das hOc ) und ist vor allem über diverse Dialer-Abzoc... ähm... Angebote wolte ich schreiben, Dialer-Angebote bekannt geworden. Fast genauso "hübsch" ist die etwas aktuellere Story mit dem whois-Zombis, die dann auch die Grundlage dieses Beitrages wird.

Mario Dolzer hat es tatsächlich geschafft vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, nach dem der Heiseverlag verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Im Detail bedeutet dies, daß der Zeitschriftenverlag gezwungen ist, sämtliche Beiträge in dem gigantisch grossen Forum auf diesen Rechtsverstoß hin zu untersuchen und sicherzustellen, daß zukünftig nicht mehr dazu aufgerufen wird.

Dies ist praktisch unmöglich, will man einen unzensierten Forenbetrieb in dieser Grössenordnung aufrechterhalten. Für das hOc würde ein solches Urteil bedeuten, daß wir jemanden Vollzeit einstellen müssen der Jura studiert hat und jeden zu veröffentlichen Beitrag im Vorfeld der Veröffentlichung gegenliest. Das ist und bleibt unmöglich.

Bislang ist noch keine Urteilsbegründung vom Landgericht Hamburg veröffentlicht worden. Des weiteren wird der Heiseverlag in Berufung gehen, dies Urteil also hoffentlich noch für die Allgemeinheit richtig gestellt werden. Dies hindert aber einige Anwaltskanzleien offenbar nicht daran, Webmastern kostenpflichtige Abmahnungen zu schicken und sich auf dieses Urteil zu berufen:


http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241:

Zitat:
Anfang Dezember hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der heise online faktisch gezwungen wird, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu überprüfen.

Vom Administrator des Support-Forums supernature-forum.de verlangt beispielsweise die Frankfurter Kanzlei Leonhardt Spänle&Schröder, verschiedene Beiträge zu entfernen, in denen eine Mandantin als "Betrügerfirma" bezeichnet wird. Eine nahezu gleich lautende Abmahnung erhielt von derselben Kanzlei auch der Betreiber von Cinefacts.de, weil sich Forenmitglieder kritisch zum Geschäftsgebaren des Deutschen Video-Rings geäußert hatten.


Zitat:
Bemerkenswert an den Abmahnungen ist insbesondere die Tatsache, dass für das Urteil, auf das sich die Anwälte berufen, auch drei Monate nach der Verhandlung noch keine schriftliche Begründung vorliegt. Die Auffassung des LG Hamburg ist also im Detail bisher noch gar nicht bekannt. Überdies ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen. Der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB hält Abmahnungsbegründungen dieser Art für fragwürdig: "Wenn man zur Untermauerung seines Standpunkts ein einzelnes Urteil eines Landgerichts heranzieht, für das zudem bisher noch nicht einmal eine Begründung vorliegt, sollte das den Abgemahnten aufhorchen lassen."


Hübsch finde ich persönlich die Hintergründe zum Deutschen Video Ring. Da ich grad keine Zeit habe, selber detailliert zu recherchieren, überlasse ich euch ein bisschen Futter zum Lesen, falls ihr es denn lesen wollt:

http://www.heise.de/newsticker/foren/go ... m_id=93954
http://www.ciao.de/Deutscher_Videoring__728489

und zu Supernature:

http://www.forennews.de/board/showthrea ... eadid=7136

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  re: [Recht] erste Foren-Abmahnungen trotz Unkenntnis
    BeitragVerfasst: 02.03.2006 14:35 
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    BeitragVerfasst: 16.03.2006 12:51 
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Der Fall um das Supernature-Forum geht weiter.

Am besten lest ihr es euch mal durch. Den ganzen Anwaltlichen Schriftverkehr findet man auch:

http://www.supernature-forum.de/vbb/sho ... hp?t=55167
http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/index.php
http://www.supernature-forum.de/abmahnung.html

Für Forenbetreiber auf alle Fälle ein wichtiger Fall...

Bleibt am Ball.


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  re: [Recht] erste Foren-Abmahnungen trotz Unkenntnis
    BeitragVerfasst: 23.01.2007 11:58 
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Am 19.01.2007 war die mündliche Verhandlung vor dem LG Hamburg. Der Richter hat Supernature in 5 von 6 Punkten zugestimmt, grad den letzten Punkt aber abgewiesen:

Zitat:
...erklärte das Gericht, dass seiner Ansicht nach ein Forum-Betreiber, der auch aktiv im Forum poste, jederzeit und uneingeschränkt für rechtswidrige Forum-Beiträge hafte. Unabhängig davon, ob er Kenntnis habe oder nicht.

Auf den Umstand angesprochen, dass eine wirksame Filterung bei mehreren 100 Postings am Tag nicht möglich sei, meinte das Gericht, dass dies rechtlich unerheblich sei. Wenn eine wirksame Filterung nicht möglich sei, müsse eben eine manuelle Vorab-Kontrolle jedes Postings erfolgen. Dabei sei es unerheblich, ob ein Forum kommerziell oder privat betrieben werde.

Der vorgeschlagene Vergleich wurde daraufhin von Herrn Geuß (Anmerkung: dem Besitzer des Supernature-Forums) nicht angenommen, da er andernfalls das Forum sofort hätte schließen müssen.

Das Gericht bestimmte abschließend auf Anfang März die Urteilsverkündung. D.h. es ist in der Sache noch kein Urteil ergangen, sondern bislang gab es nur eine mündliche Verhandlung mit den o.g. Äußerungen. Es bleibt daher abzuwarten wie das Gericht entscheiden und wie es seine Ansicht begründen wird.


Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84010

weitere Links:

http://www.supernature-forum.de/vbb/boa ... h-der.html
http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/news.php

http://www.dr-bahr.com/news_det_20070120113406.html
(der Anwalt des Supernature-Forums)

http://www.fixmbr.de/justizskandal-hamb ... betreiber/

http://www.hoc-board.de/phpBB2/viewtopic.php?t=18799&


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    BeitragVerfasst: 23.01.2007 18:34 
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also wenn das urteil so bleibt, können alle foren dicht machen.
oder verstehe ich was falsch?
:(

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    BeitragVerfasst: 23.01.2007 19:35 
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Hm, klingt für mich als seien da gewisse Menschen 'etwas' Weltfremd.


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    BeitragVerfasst: 23.01.2007 19:37 
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naja, warten wir erstmal auf das urteil samt begründung. das hier war ja "nur" die vorverhandlung mit einem vergleichsangebot. allerdings ist davon auszugehen, daß ein urteil in dieser form ergehen wird. und dann wirds haarig, ja. dann wirds schwierig mit der meinungsfreiheit. und der abmahnwahnsinn wird eine weitere, ungeahnt hohe welle schlagen.

wobei... es gibt ja noch die hoffnung auf eine berufung (sofern sie überhaupt möglich ist) und die chance, da auf richter zu treffen, die verstehen, wie das internet funktioniert... :roll: (das hamburger landgericht scheint schon fast berüchtigt zu sein, für "seltsame" urteile...)

alternativ bleibt immer noch ein ausländischer server und ausländische domains. oder wenigstens ein admin der nicht postet - wenn einem das schon zur last gelegt werden kann... *kopfschüttel*


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    BeitragVerfasst: 23.01.2007 19:53 
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    BeitragVerfasst: 24.01.2007 20:51 
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.
so gesehen müsste ja dann auch der Besitzer eines Hauses, an dessen Wände z.B Graffiti politisch unkorrekten oder beleidigenden Inhaltes geschmiert wurden für die Aussagen ebendieser Graffitis juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Und das auch dann, wenn er die Graffitis noch garnicht entdeckt hat.

Noch besser: Auf den Toiletten von Schulen finden sich häufig äußerst beleidigende Texte. für die könnte man dann die Direktion zur Verantwortung ziehen und ggf. Schadenersatz fordern. Das selbe gilt für Firmen.

Sehr absurd das Ganze.
Irgendwann, so erinnere ich mich, galt auch hier in Dautschland dereinst das Verursacherprinzip.
(man denke an Neonazies, die ihren Sermon gerne kostenlos auf Hauswänden verewigen)
Mit anderen Worten: Strafe den, der die Tat getan, nicht den, der unter ihr leidet.

Und wenn ich einem Blödmann schon nicht mehr sagen darf, das ich ihn für einen Blödmann halte, wo kommen wir da mit unserer Meinungsfreiheit hin?

hmm, ich ereifere mich. ist aber auch zu ärgerlich das Thema

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[center]Ihre Sorgen
haben mich tief bewegt.
Niemals habe ich von größeren Schwierigkeiten
als den
Ihrigen gehört!
Nehmen Sie DIES als Zeichen meiner

großen Anteilnahme!
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  re: [Recht] erste Foren-Abmahnungen trotz Unkenntnis
    BeitragVerfasst: 07.05.2007 09:29 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348

Zitat:
...Für eine Äußerung stehe der Beklagten jedoch ein Unterlassungsanspruch zu. Der Kläger (Anm.: der Besitzer des Supernature-Forums) müsse sich als Störer die Verbreitung dieser Äußerung zurechnen lassen, denn sie waren über ein von ihm unterhaltenes Internetforum öffentlich zugänglich gemacht worden.

Für die Störereigenschaft reiche bereits das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus. Nicht erforderlich sei, dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten stehe oder sie gar verfasst habe. Auch komme es nicht darauf an, ob es sich dabei um eigene oder fremde Informationen handele oder ob der Anbieter davon Kenntnis habe. Ausreichend sei bereits, dass der Betreiber für deren Verbreitung seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stelle. Eine Haftung könne nach Auffassung der Richter allenfalls dann ausgeschlossen werden, wenn sich der Betreiber der Internetseite von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziere.

Im Übrigen ergebe sich eine Haftung bereits daraus, dass es sich bei einem Internetforum grundsätzlich um ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot im Sinne des neu geschaffenen Paragrafen 54 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) handele. Danach sind Nachrichten vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.



Die Meinung des Hamburger Richters scheint etwas fern der rechtlichen Realität zu liegen, was allerdings in einem weiteren Urteil bzw. einer eventuellen Revision dieses Urteiles erst grade gerückt werden müsste.

So wie dieses Urteil jetzt da steht (es ist noch nicht rechtskräftig!), ist es, entschuldigt die Polemik, das Ende der freien Meinungsäusserung und das Ende aller Deutschen Foren. Jeder kann jetzt Schmähschriften in einem Forum seiner Wahl posten und den Inhaber dann dafür verantwortlich machen.

Ich warte auf die Post, mit noch mehr Spannung als bisher schon...


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    BeitragVerfasst: 07.05.2007 17:02 
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was passiert eigtl wenn das urteil vom bgh und/oder vom bvg bestätigt wird?

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das ende aller deutschen foren, gästebücher und blogs mit kommentarfunktion? achne, nicht aller. nur all derer, die keine zeit (und mittel) haben, alle beiträge vor der veröffentlichung rechtlich prüfen zu lassen. und wer kann das schon?

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    BeitragVerfasst: 07.05.2007 20:03 
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bleibt ja nur noch eines, das man hier praktisch nur reinkommt mit gesichtskontrolle, sprich zur anmeldeprozedur auch noch einen login bekommt, denn dann kanns dir egal sein, aber schade wärs.. außer, das forum ist dann immer noch öffentlich ...


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    BeitragVerfasst: 09.05.2007 11:51 
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Da bin ich ja mal gespannt. Gibt es demnächste nen HoC auf den Bahamas. Damit ist der Rechtsstandort ziemlich ausserhalb deutscher Zugriffe und vorallem Gültigkeiten.

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    BeitragVerfasst: 09.05.2007 15:42 
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imo funzt das nur wenn nike dort hinzieht!

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